An das
Landesgericht Leoben
und die
Staatsanwaltschaft Leoben
Dr. Hanns Groß-Straße 7
8700 Leoben
Wien, 24.05.2016
O F F E N E R B R I E F
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Dr. Ulrike HABERL-SCHWARZ!
Sehr geehrter Leiter der Staatsanwaltschaft, sehr geehrter Herr Dr. Walter PLÖBST!
Die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG hat mit Klage vom 24.11.2009 einen angeblich offenen Saldo von gesamt EUR 244.135,28 gegenüber den Ehegatten Emilija und Esad DIZDAREVIC geltend gemacht. Das Verfahren war vor dem LG Leoben zu 7 Cg 225/09f anhängig und ist derzeit als ruhend vereinbart.
Laut gerichtlich beauftragtem Ergänzungsgutachten beträgt der offene Saldo bei Neuberechnung der Zinsen jedoch EUR 214.427,48; bei abermaliger Neuberechnung der Zinsen unter Herausrechnung unklarer Buchungen EUR 160.739,63.
Familie Dizdarevic hat stets darauf hingewiesen, dass etwas zu ihrem Nachteil nicht stimmen kann. Auf Anraten ihrer damaligen Anwältin erstattete Familie Dizdarevic Anzeige bei der Polizeiinspektion Rottenmann (B6/5069/2011).
Dazu der Wortlaut aus „Fortsetzung des Anordnungs- und Bewilligungsbogen“ zu AZ 3 St 52/11f vom 29.06.2011: „Das Ermittlungsverfahren (AZ 3 St 52/11f) gegen VA der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG wegen §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und gegen Esad und Emilija DIZDAREVIC wegen § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB wurde gemäß § 190 Z 2 StPO am 29.06.2011 eingestellt, da laut Staatsanwaltschaft ein gerichtlich strafbarer Sachverhalt nicht ersichtlich war.“
Nach abermaligem Anraten der damaligen Rechtsanwältin erstattete Familie Dizdarevic am 11.07.2011 wegen Urkundenfälschung die Anzeige gegen die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG (B6/120903/2011). Diese Anzeige hatte zur Folge, dass nun gegen Familie Dizdarevic wegen Vergehens nach § 297 Abs 1 StGB Ermittlungen eingeleitet wurden (AZ 3 St 163/11d-3).
Im Strafantrag (wegen angeblicher Verleumdung) vom 11. April 2012 (AZ 3 ST 163/11d – 8) schreibt der ermittelnde Staatsanwalt Dr. Martin WENZL:
Esad DIZDAREVIC und Emilija DIZDAREVIC haben am 11.07.2011 in Rottenmann
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1. |
Vor Ermittlungsbeamten der Polizeiinspektion im Ermittlungsverfahren gegen Josef PRENNER wegen § 223 StGB, 3 St 161/11k, durch die Äußerung, und zwar Emilija DIZDAREVIC, sie habe auf der Kreditzusage 20./26.06.2006 (ON 2, AS 15ff) nicht unterschrieben und es sei ihr unerklärlich, wie diese Unterschrift auf die Kreditzusage Nr. 9907-205349 der Ersten Österreichischen Sparkassen AG Schladming gekommen ist (ON 2, AS 5 verso) und Esad DIZDAREVIC, er habe den Bürgschaftsvertrag am 27.06.2006 (ON 2, 13f) nicht unterschrieben und er könne sie nicht erklären, wie seine Unterschrift auf dieses Dokument gekommen sei, jeweils falsch vor der Kriminalpolizei ausgesagt; |
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2. |
Durch die zu 1. geschilderten Tathandlungen Verantwortliche der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG, insbesondere Josef PRENNER, dadurch in Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, dass sie vor Beamten der Polizeiinspektion Rottenmann behaupteten, diese hätten ihnen die darin bezeichneten Kreditunterlagen, und zwar Esad DIZDAREVIC unterschoben, sodass er seine Unterschrift unwissentlich auf den Vertrag setzte, und Emilija DIZDAREVIC, sie hege die Befürchtung „Diese Unterschriften seien illegal auf die Verträge gekommen“, mithin einer von Amts wegen zur verfolgenden, mit ein Jahr übersteigender Freiheitsstrafe bedrohten Handlung, nämlich des Verbrechens des schweren Betruges, nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB falsch verdächtigt, wobei sie wussten (§ 5 Abs 3 StGB), dass die Verdächtigung falsch war. |
Esad DIZDAREVIC und Emilija DIZDAREVIC haben hierdurch zu 1. das Vergehen der falschen Beweisaussage nach § 288 Abs 4 StGB zu zu 2. das Verbrechen der Verleumdung nach § 297 Abs 1 zweiter Fall StGB begangen und werden hiefür beide Beschuldigte gemäß dem zweiten Straftsatz des § 297 Abs 1 StGB unter Bedachtnahme auf § 28 StGB zu bestrafen sein.
Im Strafverfahren 3 ST 163/11 d wurde seitens des Staatsanwalts Dr. Martin WENZL ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches vom Gutachter am 08. März 2012 (!) der StA Leoben übermittelt wurde. Dieses Gutachten attestiert dem Dokument, durch das Esad DIZDAREVIC und Emilija DIZDAREVIC belastet wurde, höchste Zweifelhaftigkeit.
Der eigens von der Staatsanwaltschaft Leoben beauftragte Gutachter führt aus, dass er zwar „keine Unterschriftenfälschung im klassischen Sinne“ nachweisen kann, doch er weist mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass das Dokument, die von der Familie DIZDAREVIC als gefälscht bezeichnet wurde, „höchst zweifelhaft“ sind. Unter Punkt 4.2.1 (auf Seite 16/35) erklärt er zu den vorgelegten Unterlagen, „dass es sich dabei aber tatsächlich um ein einheitliches Dokument handeln soll, ist höchst zweifelhaft.“ Weiters: „...dass die Seitenbezeichnungen für die Seiten 2 aus 3 („Seiten 2/3“) und 3 aus 3 (3/3) fehlen, deutet eher darauf hin, dass die 3 Seiten willkürlich oder gezielt zusammengestellt wurden und kein einheitlich unterfertigtes Dokument darstellen.“ Sowie: „Diesen Verdacht wird das Gericht zu würdigen haben.“
In dem abschließenden „wichtigen Nachtrag“ erklärt der Gutachter noch einmal ausdrücklich:
Nach Fertigstellung der Reinschrift wurde festgestellt, dass in dieser Zusammenfassung eine wichtige Information aus dem Befund fehlt, der hiermit nachgetragen wird:
8. Aufgrund der im Befund (GA Seite 16, Artikel 4.2.1) beschriebenen Feststellungen der physikalisch technischen Untersuchungen erscheint das gesamte Dokument ./AAF, dessen letztes Blatt als Schriftträger für X1 und X4 gilt, höchst fragwürdig.
Der Strafantrag in der Sache ist datiert mit dem 11. April 2012. Der Staatsanwalt Dr. Martin WENZL war also in vollständiger Kenntnis der in dem Gutachten dargestellten Tatsachen. Obwohl diese Tatsachen geeignet waren (und sind) Esad DIZDAREVIC und Emilija DIZDAREVIC zu entlasten, sogar mehr noch: nämlich die Aussagen von Esad DIZDAREVIC und Emilija DIZDAREVIC zu stützen, wurden diese Tatsachen von Staatsanwalt Dr. Martin WENZL völlig negiert!
Am 25. Juni 2012 erging durch Richter Dr. Harald KRENN nachfolgendes Urteil gegen Esad und Emilija DIZDAREVIC:
Im Namen der Republik
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Sachverhalt: Esad Dizdarevic und Emilija Dizdarevic sind schuldig, sie haben am 11.07.2011 in Rottenmann in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken |
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1. |
Im Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung zu GZ B6/12903/2011 der Polizeiinspektion Rottenmann als Zeugen bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache falsch ausgesagt, und zwar |
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a. |
Esad Dizdarevic durch die Behauptung, er habe den Bürgschaftsvertrag vom 27.06.2006 nicht unterschrieben und er könne sich nicht erklären, wie seine Unterschrift auf dieses Dokument gekommen sei. |
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b. |
Emilija Dizdarevic durch die Behauptung, sie habe auf der Kreditzusage vom 27.06.2006 nicht unterschrieben und es sei ihr unerklärlich, wie diese Unterschrift auf das Dokument gekommen sei. |
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2. |
Josef Prenner durch die zu Punkt 1 angeführten Äußerungen der Gefahr der behördlichen Verfolgung ausgesetzt, ihn somit von Amts wegen zu verfolgenden, mit ein Jahr übersteigender Freiheitsstrafe bedrohten Handlung, nämlich des Verbrechens des schweren Betrugs nach den §§ 14, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB falsch verdächtigt, obwohl sie wussten, dass die Verdächtigung falsch war. |
Strafe:
Esad und Emilija Dizdarevic wurden zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Die verhängte Freiheitsstrafe wird nach § 43 Abs 1 StGB unter Bestimmung einer Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen.
Zum äußerst fragwürdigen Agieren von Staatsanwalt Dr. Martin WENZL und Richter Dr. Harald KRENN stellen sich eine Reihe von Fragen:
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Wie ist es möglich, dass der Staatsanwalt Dr. Martin WENZL im Strafantrag vom 11. April 2012 von einer Kreditzusage vom 20./26.06.2006 spricht? |
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Wie ist der Umstand zu erklären, dass dem Staatsanwalt Dr. Martin WENZL die nachfolgenden, sehr bedenklichen Ungereimtheiten nicht aufgefallen sind? |
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Wie ist es zu erklären, dass der Staatsanwalt Dr. Martin WENZL, der zuerst selbst zur Klärung ein Gutachten in Auftrag gibt, dann die schwerwiegenden Bedenken des Gutachters im Strafantrag völlig negiert? |
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Wie ist es zu erklären, dass auch der Richter Dr. Harald KRENN die Tatsachen aus dem Gutachten, die die Familie DIZDAREVIC entlasten und statt dessen eher auf kriminelle Aktivitäten von Seiten der Bank hindeuten, völlig negiert? |
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Kann es sein, dass hier den Geschädigten von den genannten Justizbediensteten ein Rollentausch aufgezwungen wurde – dass hier die Opfer zu Tätern gemacht und verurteilt wurden? |
Wir halten hier noch einmal zusammenfassend die bemerkenswerte Leistung der Justiz in dieser Sache fest:
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Familie DIZDAREVIC musste EUR 6.661,- für ein Sachverständigen-Gutachten bezahlen, welches sie entlastet, aber Staatsanwalt und Richter nehmen dieses Gutachten einfach nicht zur Kenntnis. |
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Tatsachen, die auf kriminelle Aktivitäten von Seiten einer Bank hinweisen, wurden ignoriert. |
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Anstatt dass die mutmaßlichen Schädiger zur Rechenschaft gezogen wurden, sind die Geschädigten verurteilt worden. |
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Damit nicht genug: Auf Betreiben der Bank sollen die Geschädigten jetzt auch noch enteignet werden. |
Von dem hier dargestellten fragwürdigen Agieren von Staatsanwalt Dr. Martin WENZL und Richter Dr. Harald KRENN sind wir erst in Folge einer vor Kurzem vorgenommenen Akteneinsicht in Kenntnis gelangt.
Werte Frau Präsidentin, werter Leiter der Staatsanwaltsschaft, wir fordern Sie auf, die hier gestellten Fragen zu beantworten. Für Ihre geschätzte Rückäußerung merken wir uns als spätesten Termin den 07. Juni 2016 vor.
Mit den besten Grüßen,
xxxxxxxx xxxxxxxxxxx
für den KOV Kreditopferverein
Beilage:
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Vollmacht |
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