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Geschäftszahl: 16 Hv 83/15a - 1
Wegen: §§ 146, 147 (3) StGB
Beklagte Partei:   Thomas M.

 

Ort:
Landesgericht für Strafsachen Graz
Conrad-von-Hötzendorf Straße 41
8010 Graz
Saal 3 / Pt.

Beginn: 08:30 (voraussichtliches Ende: 12:30)

 

Hintergrundinformationen:

Die Raiffeisenbank Deutschlandsberg eGenmbH hat (jahrelang!) Konten im Namen des  jetzt Angeklagten geführt, die er, wie sich nachträglich herausgestellt hat, nie eröffnet hat. Zufällig hat der Angeklagte diese Konten entdeckt und Überweisungen bzw. Bargeldbehebungen von diesen durchgeführt. 
Im weiteren Verlauf stellte die Bank fest, dass diese Konten nie der Person des jetzt Angeklagten zugeordnet werden hätten dürfen, weil es sich um rein bankinterne Konten (angeblich Wertberichtigungskonten) gehandelt hat. Diese Konten hätten niemals eine IBAN haben dürfen. Mit der Zuordnung einer IBAN (und der Person des jetzt Angeklagten) hat die Raiffeisenbank Deutschlandsberg eGenmbH mutmaßlich das Delikt der Fälschung von unbaren Zahlungsmitteln gemäß StGB §241a begangen. Nun versucht die Bank, ihr eigenes Fehlverhalten dem angeklagten Bankkunden (als Betrug) anzulasten - wohl wissend, dass nur die Bank selbst einem Konto eine IBAN zuteilen kann, niemals jedoch ein Bankkunde. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht übrigens keinen ausreichenden Anfangsverdacht, um Ermittlungen aufzunehmen und die Staatsanwaltschaft Graz lässt sich Zeit, die vom KOV eingebrachte Sachverhaltsdarstellung zu prüfen.
Interessantes Detail am Rande: Mag. Franz Doppelhofer, Rechtsvertreter der Raiffeisen Deutschlandsberg eGenmbH, bestätigt das vom Kreditopferverein beigebrachte Sachverständigen-Gutachten. Er gesteht ein, dass ein massives Versäumnis im EDV-System der Raiffeisen vorgelegen sein muss, damit Behebungen von Wertberichtigungskonten überhaupt möglich waren. Ausdrücklich hält er fest, dass im EDV-System der Raiffeisen Vorkehrungen zu treffen gewesen wären, die sicherstellen,  dass Kunden nicht auf Wertberichtigungskonten zugreifen können.
 
Eine Bitte an die Prozessbeobachter: Zeigt Präsenz und respektvolle Haltung - Eskalationen im Gerichtssaal sind unerwünscht.