- Welche Unterstützung darf ich mir vom Kreditordnungsverein erwarten?
Der Kreditordnungsverein versteht sich als eine Vernetzungsplattform für Menschen, die sich für eine Veränderung der aktuellen Geldordnung einsetzen. Als Mitglied erhalten Sie Zugang zum gesammelten Wissen und den Erfahrungen des Vereins, insbesondere Informationen zu möglichen rechtlichen Vorgehensweisen bei Bank- und Versicherungsangelegenheiten. Bei Bedarf organisiert der Verein auch Sammelklagen (Streitgemeinschaften) oder andere Initiativen. Einzelfälle begleiten wir nur, wenn es deutliche Hinweise auf systemische Fehler oder Straftatbestände von Seiten der Bank gibt.
Bitte bedenken Sie, dass unser kleines Team immer über die Maßen ausgelastet ist! Anfragen, in denen nur um Rückruf gebeten wird, aber sonst keine Angaben gemacht werden, haben bei uns die niedrigste Priorität. Aus diesem Grunde weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es in jedem Fall günstig ist, uns eine Sachverhaltsdarstellung zukommen zu lassen, damit wir uns einen Überblick über die Angelegenheit verschaffen können.
Wenn Sie über die Entwicklungen im Kreditordnungsverein auf dem Laufenden gehalten werden wollen, empfehlen wir, unsere Newsletter zu abonnieren.
- Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag des Vereins?
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 50 Euro pro Kalenderjahr. Die Beitrittserklärung finden Sie hier hier.
- Wie finanziert sich der Kreditordnungsverein?
Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und freiwilligen Spenden.
- Wie bin ich als Kreditnehmer durch die LIBOR-/EURIBOR-/FOREX-Affäre geschädigt worden?
Die Referenzzinssätze LIBOR und EURIBOR wurden manipuliert. Wenn ein Kreditvertrag auf den LIBOR oder EURIBOR referenziert, kann die Höhe der Kreditzinsen nicht korrekt sein. Die natürliche Frage für Sie als Kreditnehmer sollte daher lauten: Um wieviel bin ich betrogen worden?
Im November 2014 wurden einer Reihe von Geschäftsbanken auch für die Manipulation der Wechselkurse (FOREX) Milliardenstrafen auferlegt. Durch diese Manipulation wurden in jedem Fall alle Fremdwährungskreditnehmern geschädigt.
- Darf die Bank einfach für eine Tilgung des Kredits von meinem Konto abbuchen?
Das kommt auf die konkreten Vertragsbedingungen an. Deswegen die Empfehlungen des Kreditordnungsvereins: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist. Verwenden Sie, wo immer es möglich ist, Bargeld (einzig gesetzliches Zahlungsmittel).
- Wie kann ich Vereinsmitglied werden?
Erklären Sie Ihren Beitritt per Beitrittsformular. Lassen Sie uns den Mitgliedsbeitrag von EUR 50,- pro Kalenderjahr zukommen, entweder per eingeschriebenem Brief oder Überweisung. Wenn Sie über die Entwicklungen im Verein auf dem Laufenden gehalten werden wollen, empfehlen wir, unsere Newsletter zu abonnieren.
- Ich habe keinen Kredit. Wie kann ich trotzdem mit dem Kreditordnungsverein für eine gerechte Geldordnung eintreten?
Prinzipiell ist festzuhalten, dass in der bestehenden Finanzordnung durch die Staatschulden jeder Bürger geschädigt ist.
Sie können sich an unseren Aktionen beteiligen: Anzeigen, Briefaktionen, Prozessbeobachtung. Gerne können Sie den Verein bei konkreter Arbeit unterstützen. Kontaktieren Sie uns.
Denken Sie auch daran, das österreichische Banken-Volksbegehren zu unterstützen.